Förderprojekte

Förderrichtlinien der Puppen- und Theaterbühne St. Georgen e.V.
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Bild FörderprojekteWelche Arbeit ist förderungswürdig im Sinne des Vereins? Was wird vom Verein gefördert?

in den dafür angemieteten Räumlichkeiten der Puppen- und Theaterbühne St. Georgen e.V., „Theater im Deutschen Haus“,
Gerwigstr. 15. 78112 St. Georgen

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Wie fördert der Verein?

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Wer entscheidet über die Förderung eines Projektes?

Vorstand und Beirat entscheiden gemeinsam.

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Wie finanziert sich der Verein?


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Re-Finanzierung durch Förderprojekte im Rahmen einer geregelten Zusammenarbeit

Der Verein fördert wie oben geschildert. Dadurch erhält das geförderte Projekt die Möglichkeit sich der Öffentlichkeit zu präsentieren und unter günstigen Voraussetzungen zu arbeiten. Grundsätzlich obliegt der Leitung des Projekts die inhaltliche Freiheit, sowie die Freiheit über Art und Weise der Führung der Gruppierung (Selbstverantwortung).
Die Terminplanung erfolgt durch die “Projektleitung” in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand dem die Koordination aller Termine (Jahresplanung) obliegt.
Im Gegenzug dafür erhält der Verein einen fixen Anteil an den eingespielten Einnahmen. Eintrittspreise werde im Dialog zwischen Projektleitung und Vereinsvorstand abgestimmt. Wie der erspielte Projektanteil innerhalb des Projektes “verteilt/aufgeteilt” wird obliegt in der Verantwortung der Projektleitung. 

Kosten, die nicht von der oben genannten Förderung abgedeckt sind, werden von dem eingespielten Projektanteil für das Förderprojekt in Abzug gebracht.  



Die Re-Finanzierung durch Förderprojekte
stellt sich derzeit wie folgt dar:

Prozentuales Übergewicht für den Verein, da dieser vorfinanzierte Kosten wieder erwirtschaften muss und von diesem Anteil Aufführungskosten wie GEMA, Tantiemen usw. beglichen werden. Ebenfalls müssen Rücklagen zu Erhaltung der Räumlichkeiten und Tätigung weiterer Investitionen bzw. Förderung weiterer Projekte gebildet werden.
Dieser Rahmen gewährleistet eine Unabhängigkeit von verschiedenen “Führungsstilen” und Charakter unterschiedlicher Gruppen (z. Bsp. Laienschauspielgruppe, kostenpflichtiger Unterricht, usw.).
Daher gilt er für alle geförderten, mit Aufführungen verbundenen Projekte gleichermaßen.

Es kann eine klare Unterscheidung zur vertraglich geregelten Zusammenarbeit mit externen Künstlern vorgenommen werden:
keine Kosten für Requisiten, Kostüme, Bühnenbild, Plakate, usw.
keine Raumbelegung und somit Kosten für Proben (Pacht, Nebenkosten) etc. meist einmalige Aufführungen

Verwendung der Rücklagen
Erhalten des Raumes (Pacht, Nebenkosten, Instandsetzung)
Technische Ausstattung
Kostüme
Requisiten

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Wie kann man Förderprojekte beantragen?


Förderprojekte müssen mittels dem  Formular „Förderantrag“ (erhältlich auch beim Vereinsvorstand) bei einem der Vorstandsmitglieder eingereicht werden. Stichtage hierfür sind

Der 31.10 des Vorjahres für Projekte in der ersten Jahreshälfte des Folgejahrs

Der 31.03 des lfd. Jahres für Projekte in der zweiten Jahreshälfte des lfd. Jahres

Der Gesamtvorstand (Vorsitzende/r, Kassierer/in, Schriftführer/in sowie eine Gesamtstimme des Beirates) entscheidet darüber ob ein Projekt zur Förderung angenommen wird.

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Freikartenregelung für Produktionsmitglieder

Alle Mitglieder einer Produktion (Regisseur, Schauspieler, Technik, Bühnenbildner, Maske, Kostümbildner) erhalten pro Produktion 2 Freikarten zur freien Verfügung. Bei mehr als 10 Produktionsmitgliedern, wird die Anzahl auf 1 Freikarte beschränkt.

Eintrittsregelung für Veranstaltungsdiensttuende

Getränke- oder Kassendienstausübende Personen erhalten am jew. Termin freien Eintritt. Verzehrte Getränke die im Zuge des geleisteten Veranstaltungsdienstes verzehrt werden müssen nicht bezahlt werden